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Wohngeld

Miet- und Lastenzuschuss:

Wenn Sie die Miete für eine Wohnung nicht oder nicht mehr bezahlen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Anspruch und Höhe hängen von Ihrem Einkommen ab. Auch als Haus- oder Wohnungseigentümer oder als Heimbewohner haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen darauf Anspruch. Wenn Ihr Einkommen zur Finanzierung einer angemessenen Wohnung nicht ausreicht, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen.

Für Pflegewohngeld ist der Kreis Borken zuständig.

Der Online-­Wohngeld­rechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unver­bind­lichen Wohngeld­betrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzu­schuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentums­wohnung sind). Ihr tatsäch­licher Wohngeld­anspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeld­stelle nach Vorlage aller erforder­lichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.

Rechtliche Grundlagen:

Formulare:

Weitere Informationen im Internet: