Stilllegung Kfz
Sie können Ihr Fahrzeug auch im Bürgerinformationsbüro des Rathauses abmelden.
Notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugschein
- Kennzeichen (Nummernschilder)
Für die endgültige Stilllegung von Kraftfahrzeugen und sonstige Angelegenheiten der Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist der Kreis Borken zuständig.
Allgemeine Gebühreninformation:
Abmeldung eines Fahrzeugs = 7,50 €