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Geburtsbeurkundungen

Innerhalb einer Woche müssen Sie Ihr neugeborenes Kind beim zuständigen Standesamt anmelden. Das heißt: Wenn Ihr Kind z.B. in einem Krankenhaus außerhalb ihres Wohnortes zur Welt gekommen ist, müssen Sie die Anmeldung beim dortigen Standesamt vornehmen. Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen. In der Regel übersendet das Krankenhaus die Geburtsanzeige direkt an das zuständige Standesamt. Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:

  • eine Abstammungsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig)
  • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
  • eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
  • eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (gebührenpflichtig)
  • einen Kindergeldantrag mit einer Abstammungsurkunde (gebührenfrei)
  • einen Antrag auf die Gewährung von Erziehungsgeld mit einer Abstammungsurkunde (gebührenfrei).

Informationen zur Namenswahl:
Das Kind verheirateter Eltern erhält Kraft Gesetzes den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen die Eltern einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Dieser Familienname gilt auch für weitere Kinder.
Das Kind einer ledigen oder geschiedenen Mutter erhält den Familiennamen, den die Mutter bei der Geburt des Kindes führt. Ist die Vaterschaft anerkannt, so kann das Kind den Namen des Vaters erhalten.
Die Eltern erteilen ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen. Es sollen nicht mehr als 4 Vornamen eingetragen werden. Der Vorname muss das Geschlecht des Kindes erkennen lassen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an das Standesamt Reken oder das für die Geburt Ihres Kindes zuständige Standesamt. 

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch
  • Heiratsurkunde (wenn Sie im Ausland geheiratet haben und nachträglich kein Familienbuch
  • Geburtsurkunde der Mutter (ledige Mütter und wenn der Vater des Kindes die Vaterschaft anerkannt hat)
  • Geburtsurkunde des Vaters (bei Vaterschaftsanerkennung)
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
  • Beglaubigte Ablichtung des Familienbuches der letzten Ehe (bei Geschiedenen)
    Das Familienbuch wird am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute geführt

Allgemeine Gebühreninformation:

10,00 € für die Erstausstellung
  5,00 € für jede weitere Ausfertigung bei zeitgleicher Beantragung