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Eheschließung

Für die Anmeldung einer Eheschließung müssen die Verlobten diverse Unterlagen beschaffen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Welche Unterlagen von Ihnen zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, hängt sehr von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

Liegen alle benötigten Unterlagen vor, sollten die Verlobten die Anmeldung der Eheschließung grundsätzlich gemeinsam und persönlich vornehmen. Ist jedoch einer von Ihnen verhindert, kann er eine schriftliche Einverständniserklärung darüber abgeben, dass der andere Verlobte die Anmeldung allein vornehmen kann.

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten
.
Wenn nach erfolgter Prüfung durch den Standesbeamten Ehehindernisse nicht bekanntgeworden sind, kann geheiratet werden. Den Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesbeamten ab. Längstenfalls dürfen Sie sich jedoch sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung. Nach der Gesetzesänderung zum 01.07.1998 sind Trauzeugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzegen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. 

 

Benötigte Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsnachweis: Den Nachweis der Geburt erbringen Sie durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift Ihres Geburtseintrages (nicht Geburtsurkunde oder Stammbuch!). Diese Abschrift bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.
  • Aufenthaltsbescheinigung: Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Reken gemeldet sind und in Reken heiraten wollen, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.
  • Vollmacht: Sollte es einem der Verlobten unmöglich sein, bei der Anmeldung zur Eheschließung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht vorzulegen.

Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein!

 

Wenn einer der Verlobten schon einmal verheiratet war zusätzlich:

  • einen aktuellen Eheregisterausdruck oder eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe. Diese Urkunde erhalten Sie beim Heiratsstandesamt.

Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

 

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben zusätzlich:

  • eine aktuelle Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder, in der beide Verlobten als Eltern genannt werden.

 

Die persönliche Vorsprache eines der Verlobten im Standesamt zur Auskunftserteilung ist unbedingt erforderlich, wenn einer oder beide Verlobten

  • ausländische/r Staatsangehöriger ist/sind
  • nicht im Bundesgebiet geboren ist/sind
  • im Ausland adoptiert wurde/n
  • Vorehe/n im Ausland geschlossen hat/haben oder
  • im Ausland geschieden worden ist/sind.