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Fallmanagement

Im Zusammenhang mit der Reform der Sozial- und Arbeitslosenhilfe ist die Gemeinde Reken im Auftrage des Kreises Borken (Optionskommune) seit Januar 2005 auch für die Empfänger des Arbeitslosengeldes II zuständig. Die Sachbearbeitung obliegt dem Jobcenter im Kreis Borken(Sozialamt).Hauptaufgabe der Fallmanagerin ist, die erwerbsfähigen arbeitslosen Leistungsempfänger wieder in ein Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich verpflichtet, jede zumutbare, gemeinnützige und zusätzliche Arbeit anzunehmen, soweit sie nicht sofort in Arbeit vermittelt werden können. Für diese Arbeit wird neben dem laufenden Arbeitslosengeld II zusätzlich eine Entschädigung von 1,00 € je Arbeitsstunde gezahlt. Verbände und Vereine, die Interesse haben, so genannte Ein-EURO-Jobs anzubieten, mögen sich bitte wegen weiterer Absprachen umgehend mit dem/der Fallmanagerin bzw. mit dem Jobcenter im Kreis Borken in Verbindung setzen. Unternehmen und Gewerbetreibende die über entsprechende Stellenangebote verfügen können sich ebenfalls an die Fallmanager/innen bzw. das Jobcenter im Kreis Borken wenden 

Rechtliche Grundlagen:

Weitere Informationen im Internet: