Was erledige ich wo

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht besteht im Verwandtschaftsverhältnis in auf- und absteigender Linie. Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder (auch Volljährige) und Kinder ihre Eltern unterhalten müssen, soweit die finanziellen Mittel hierzu ausreichen.

Kinder und Eltern werden vom Jobcenter wegen Unterhalt angeschrieben, sobald Leistungen nach dem SGB II gewährt werden.

Außerdem sind Ehegatten einander grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Dies gilt auch, wenn das Paar geschieden oder getrennt lebend ist. Dabei gibt es bestimmte Selbstbehalte, über die das Sozialamt Auskunft erteilen kann.

Rechtliche Grundlagen: