Was erledige ich wo

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Stilllegung Kfz

Sie können Ihr Fahrzeug auch im Bürgerinformationsbüro des Rathauses abmelden.

Notwendige Unterlagen:

  • Fahrzeugschein
  • Kennzeichen (Nummernschilder)

Für die endgültige Stilllegung von Kraftfahrzeugen und sonstige Angelegenheiten der Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist der Kreis Borken zuständig.

Allgemeine Gebühreninformation:

Abmeldung eines Fahrzeugs = 7,50 €