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Schiedsangelegenheiten

Warum man bei „Bagatellstreitigkeiten“ zum Schiedsamt gehen sollte:

Die Institution der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 170 Jahren bestehende und funktionierende Organisation, die

  • durch moderne Ländergesetze und entsprechende Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Justizministerien eingehend geregelt ist.
  • kostengünstig und bürgernah durch gewählte und geschulte ehrenamtlich tätige Frauen und Männer arbeitet.
  • durch die Leiter/innen der Amtsgerichte einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle unterliegt.
  • nachweislich eine Schlichtungsquote von über 50 % erbringt.
  • im Falle der Einigung der Parteien vollstreckbare Titel schafft.
  • eine vorgerichtliche Schlichtungsstelle fern jeder sachfremden Interessen ist und sich damit für die Parteien wirklich völlig unparteiisch darbietet.
  • im Falle des Schlichtungserfolges zu einer höheren Befriedung der ursprünglich streitenden Parteien führt als nach einer Entscheidung durch ein Urteil.
  • bei Privatklageverfahren als einzige außergerichtliche Schlichtungsorganisation eine amtliche Bescheinigung (Sühnebescheinigung) und in Zivilstreitigkeiten eine amtliche Erfolglosigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Gericht erteilen kann.
  • auch am Wochenende und an Feiertagen für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar ist und zur Verfügung steht.

Die Anschriften des Schiedsmanns/der Schiedsfrau in Reken:

Zuständig für die Ortsteile Groß Reken und Hülsten:
Telefon: 02864/950456
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Zuständig für die Ortsteile Maria Veen, Bahnhof Reken und Klein Reken

Telefon: 02864/9507172
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Weitere Informationen zum Schiedsamt: