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Unterhaltssicherung

Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie deren Angehörige erhalten zur Sicherung des Lebensbedarfs Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).

  1. Beiträge für Versicherungen, die mindestens seit einem Jahr bestehen (z. B. Haftpflicht-, Unfall-, Familienrechtsschutz-, oder Hausratversicherung)
  2. Ruhensbeiträge für private Krankenversicherungen
  3. Miete für die Wohnung eines alleinstehenden Antragstellers (alleinstehend bedeutet, dass kein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern besteht)
  4. Kreditkostenbeihilfe für Ratendarlehen. Hier können die Stundungszinsen übernommen werden. Achtung: Für Überziehungskredite (Dispo) gibt es keine Leistungen. Ein Dispo muss vor Beginn des Wehr-/Zivildienstes in einen Ratenkredit umgewandelt werden
  5. Leistungen für die Ehefrau und für die Kinder
  6. Leistungen für Selbständige (es werden entweder die Fixkosten für einen ruhenden Betrieb oder die Kosten für eine Ersatzkraft bezahlt)
  7. Verdienstausfallentschädigung für Wehrübungen

Für alle Antragsteller, die ihren Hauptwohnsitz im Bereich des Kreises Borken haben, ist der dortige Fachbereich Soziales zuständig.

Rechtsgrundlagen:

Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen (USG)