Leichenpass
Leichenpass
Gem. § 17 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) vom 17.06.2003, GV NRW S. 313 sind Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig. Für die Beförderung in das Ausland wird der Leichenpass von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgestellt.
Notwendige Unterlagen:
- Todesbescheinigung
- Internationale Sterbeurkunde
- Bescheinigung der unteren Gesundheitsbehörde über die ärztliche Leichenschau
Rechtliche Grundlagen:
Allgemeine Gebühreninformation:
Leichenpass = 25,00 €